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Teil 2

🔴 EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - die Details"

Der Europäische Gerichtshof hat eine bedenkliche Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre hat. In einem aktuellen Urteil erlaubt der EuGH die anlasslose Überwachung sogar bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechts-Organisationen sind entsetzt und sprechen von einer bedauerlichen Wende.

➡️ Details zum Urteil:
Das Gericht erweitert die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erheblich. Dabei wird nun sogar die Erhebung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen als rechtmäßig angesehen. Verschiedene Digital-Rights-Organisationen, darunter La Quadrature du Net, hatten gegen das französische Anti-Piraterie-System HADOPI geklagt.

➡️ Reaktionen:
Datenschützer:innen und Grundrechts-Organisationen zeigen sich enttäuscht über das Urteil. Erik Tuchtfeld von D64 spricht von "ganz schlechten Nachrichten". Chloé Berthélémy vom Dachverband europäischer Digitalorganisationen betont, dass dieses Urteil eine traurige Wende im Schutz des Grundrechts auf Privatsphäre im Internet darstellt.

➡️ Bedeutung des Urteils:
Der EuGH erlaubt nun eine "Möglichkeit der Massenüberwachung", indem er den Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ansieht. Dies stellt eine gefährliche Untergrabung des Rechts auf Online-Anonymität dar.

Die Entscheidung des EuGH markiert eine bedauerliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre. Es ist an der Zeit, diese Entscheidung kritisch zu hinterfragen und den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum zu verteidigen.

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Gericht erlaubt Massenüberwachung des Internets: Europäischer Gerichtshof ändert Rechtsprechung Am 30. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutendes Urteil zur Massenüberwachung des Internets gefällt. Das Gericht entschied, dass der massenhafte…
Teil 2

🔴 EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - die Details"

Der Europäische Gerichtshof hat eine bedenkliche Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre hat. In einem aktuellen Urteil erlaubt der EuGH die anlasslose Überwachung sogar bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechts-Organisationen sind entsetzt und sprechen von einer bedauerlichen Wende.

➡️ Details zum Urteil:
Das Gericht erweitert die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erheblich. Dabei wird nun sogar die Erhebung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen als rechtmäßig angesehen. Verschiedene Digital-Rights-Organisationen, darunter La Quadrature du Net, hatten gegen das französische Anti-Piraterie-System HADOPI geklagt.

➡️ Reaktionen:
Datenschützer:innen und Grundrechts-Organisationen zeigen sich enttäuscht über das Urteil. Erik Tuchtfeld von D64 spricht von "ganz schlechten Nachrichten". Chloé Berthélémy vom Dachverband europäischer Digitalorganisationen betont, dass dieses Urteil eine traurige Wende im Schutz des Grundrechts auf Privatsphäre im Internet darstellt.

➡️ Bedeutung des Urteils:
Der EuGH erlaubt nun eine "Möglichkeit der Massenüberwachung", indem er den Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ansieht. Dies stellt eine gefährliche Untergrabung des Rechts auf Online-Anonymität dar.

Die Entscheidung des EuGH markiert eine bedauerliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre. Es ist an der Zeit, diese Entscheidung kritisch zu hinterfragen und den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum zu verteidigen.

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