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Gericht erlaubt Massenüberwachung des Internets: Europäischer Gerichtshof ändert Rechtsprechung

Am 30. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutendes Urteil zur Massenüberwachung des Internets gefällt. Das Gericht entschied, dass der massenhafte und automatisierte Zugriff auf IP-Adressen zulässig sei, was eine deutliche Veränderung seiner bisherigen Rechtsprechung darstellt.

Mit diesem Urteil ändert sich die Einschätzung des EuGH zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum erheblich. Der Zugriff auf IP-Adressen wird nicht mehr automatisch als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte betrachtet, was zur Legalisierung der Massenüberwachung führt.

Der EuGH hat nun die Genehmigung erteilt, dass Behörden massenhaft auf IP-Adressen zugreifen dürfen, die mit bürgerlichen Identitäten und Kommunikationsinhalten verbunden sind. Dieser Zugriff kann ohne gerichtliche Genehmigung oder unabhängige Überprüfung erfolgen.

Dieses Urteil markiert eine bedeutsame Wende in der Rechtsprechung der EU. Es signalisiert, dass der EuGH bereit ist, seine Position zu ändern, wenn seine Entscheidungen nicht umgesetzt werden. Dies stellt eine Herausforderung für die Autorität des Gerichtshofs dar und deutet auf den Druck seitens der Mitgliedstaaten hin.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind weitreichend und bedeuten das Ende der Online-Anonymität. Der EuGH gibt damit faktisch das Recht auf Anonymität im Internet auf und ermöglicht einen umfassenden Zugang zu persönlichen Daten, der mit erheblichen Datenschutzbedenken verbunden ist.

Wie bei allen Präzedenzfällen wird dies nun die neue Rechtsprechung sein, und auch die deutschen Verfassungsrichter werden ihre Urteile bald entsprechend anpassen.

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Teil 2 👇

Gericht erlaubt Massenüberwachung des Internets: Europäischer Gerichtshof ändert Rechtsprechung

Am 30. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutendes Urteil zur Massenüberwachung des Internets gefällt. Das Gericht entschied, dass der massenhafte und automatisierte Zugriff auf IP-Adressen zulässig sei, was eine deutliche Veränderung seiner bisherigen Rechtsprechung darstellt.

Mit diesem Urteil ändert sich die Einschätzung des EuGH zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum erheblich. Der Zugriff auf IP-Adressen wird nicht mehr automatisch als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte betrachtet, was zur Legalisierung der Massenüberwachung führt.

Der EuGH hat nun die Genehmigung erteilt, dass Behörden massenhaft auf IP-Adressen zugreifen dürfen, die mit bürgerlichen Identitäten und Kommunikationsinhalten verbunden sind. Dieser Zugriff kann ohne gerichtliche Genehmigung oder unabhängige Überprüfung erfolgen.

Dieses Urteil markiert eine bedeutsame Wende in der Rechtsprechung der EU. Es signalisiert, dass der EuGH bereit ist, seine Position zu ändern, wenn seine Entscheidungen nicht umgesetzt werden. Dies stellt eine Herausforderung für die Autorität des Gerichtshofs dar und deutet auf den Druck seitens der Mitgliedstaaten hin.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind weitreichend und bedeuten das Ende der Online-Anonymität. Der EuGH gibt damit faktisch das Recht auf Anonymität im Internet auf und ermöglicht einen umfassenden Zugang zu persönlichen Daten, der mit erheblichen Datenschutzbedenken verbunden ist.

Wie bei allen Präzedenzfällen wird dies nun die neue Rechtsprechung sein, und auch die deutschen Verfassungsrichter werden ihre Urteile bald entsprechend anpassen.

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