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Assange wird nicht unmittelbar ausgeliefert
Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden.
Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.
Quelle
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