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Eine 64-jährige Frau aus Lohfelden erhält einen Strafbefehl über 1.800 € wegen der Billigung einer Straftat – allein weil sie drei Daumen-hoch-Emojis unter einem X‑(ehem. Twitter) Beitrag über einen Selbstjustiz-Fall gesetzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft in Kassel wirft ihr vor, damit eine vorsätzliche Tötung gutgeheißen und sich besonders über den Mord an einem Mann mit Migrationshintergrund gefreut zu haben.

Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – dann würde es zu einem Hauptverfahren kommen.

Der Fall wirft spannende Fragen auf über Meinungsfreiheit, Emoji-Rechtsauslegung und die Grenzen von digitaler Kommunikation.

https://youtu.be/CDtCD5w9VSg?si

hottg.com/StuttgartGrundgesetzDemos

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Eine 64-jährige Frau aus Lohfelden erhält einen Strafbefehl über 1.800 € wegen der Billigung einer Straftat – allein weil sie drei Daumen-hoch-Emojis unter einem X‑(ehem. Twitter) Beitrag über einen Selbstjustiz-Fall gesetzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft in Kassel wirft ihr vor, damit eine vorsätzliche Tötung gutgeheißen und sich besonders über den Mord an einem Mann mit Migrationshintergrund gefreut zu haben.

Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – dann würde es zu einem Hauptverfahren kommen.

Der Fall wirft spannende Fragen auf über Meinungsfreiheit, Emoji-Rechtsauslegung und die Grenzen von digitaler Kommunikation.

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