Compact-Verbot aufgehoben
Erste Einschätzung von RA u. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens
Am Morgen des 24.06.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (6 A 4/24) das Verbot der Compact GmbH aufgehoben. Allerdings hat es in der Begründung, die in Rechtskraft erwächst, festgehalten, dass das Remigrationskonzept Martin Sellners grundgesetzwidrig sei, soweit es auf ethnisch-kulturelle Kriterien abstelle oder gar Staatsbürger betreffe. Das wurde zum Thema, weil es in den Publikationen von Compact eine Rolle spielte.
Genau dieses Ergebnis hatte ich vor zwei Wochen vorhergesehen. Es zementiert trotz des großartigen Erfolges für Jürgen Elsässer und seine Leute den Maulkorb für die patriotische Opposition.
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