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Bewährungsstrafen für drei Klimaterroristen

Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag am Amtsgericht Berlin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen.

Im Einklang mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft entschied die Richterin weitgehend zugunsten der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten auf Freispruch, da ihre Mandanten nicht damit gerechnet hätten, dass die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleiben würde. Dies sei auch nur deshalb der Fall gewesen, weil die zuständige Firma die Farbe nicht rechtzeitig entfernt habe.

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Bewährungsstrafen für drei Klimaterroristen

Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag am Amtsgericht Berlin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen.

Im Einklang mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft entschied die Richterin weitgehend zugunsten der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten auf Freispruch, da ihre Mandanten nicht damit gerechnet hätten, dass die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleiben würde. Dies sei auch nur deshalb der Fall gewesen, weil die zuständige Firma die Farbe nicht rechtzeitig entfernt habe.

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