Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Ermittlungen der Ahrtal-Flut nicht veröffentlichen. Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches stünden dem entgegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag hervor. @MarcoKurz
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