Ich habe gerade mal geschaut, ob Deutschland dem Übereinkommen zum Verbot von Biowaffen beigetreten ist. In der Tat!
"Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom 10. April 1972 trat am 26. März 1975 in Kraft. Deutschland ratifizierte das BWÜ am 7. April 1983."
Das befindet sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Die Strategie von Prof. Boyle und dem Team um ihn herum ist es ja, lokale Gerichte anzurufen. Das Übereinkommen richtet sich ja explizit auch an staatliche Akteure. Ich frage mich gerade, ob das für die deutschen Anwälte in der Bewegung nicht ein lohnendes Feld wäre.
"185 Länder, darunter alle EU- und NATO-Mitglieder, sind Vertragsstaaten des BWÜ."
In all diesen Ländern könnten Anwälte so gegen die Biowaffe vorgehen. Das sind tausende lokaler Gerichte bei denen man anklopfen könnte. Man müsste nur die Akten und Zeugenaussagen ua. von Harvard Professor Francis Boyle aus dem Fall in Florida einbringen.
https://x.com/OliverJanich/status/1801451282429055365
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